Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

NattyRoots UG (haftungsbeschränkt), Hamorá-Studio · Stand: Juni 2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (z. B. Bauträger, Projektentwickler, Immobilienunternehmen). Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand & Leistungen
  3. Vertragsschluss
  4. Laufzeit, Verlängerung & Kündigung
  5. Werbebudget
  6. Vergütung & Zahlung
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden
  8. Leistungsgarantie (Kennenlern-Paket)
  9. Werbeplattformen Dritter
  10. Nutzungsrechte
  11. Vertraulichkeit
  12. Haftung
  13. Datenschutz
  14. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der NattyRoots UG (haftungsbeschränkt), Mühlenweg 16, 38557 Osloß, handelnd unter der Marke „Hamorá-Studio" (nachfolgend „Hamorá-Studio" oder „wir"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

(1) Hamorá-Studio erbringt Dienstleistungen im Bereich Projektvermarktung und Recruiting für Bauprojekte, insbesondere, je nach gebuchtem Paket, die Erstellung von Werbemitteln und Visualisierungen, die Einrichtung einer Funnel-/Projektseite, das Einrichten, Steuern und Optimieren von Werbekampagnen, Lead-Tracking, die Vorqualifizierung von Kaufinteressenten sowie Recruiting-Kampagnen zur Personalgewinnung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern dort nicht ausdrücklich als „garantiert" gekennzeichnet, handelt es sich bei den Leistungen um Dienstleistungen, nicht um einen Werkerfolg; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Verkäufen) wird, vorbehaltlich der Leistungsgarantie nach § 8, nicht geschuldet.

(3) Hamorá-Studio ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Werbeplattformen, Subunternehmer, Tools) einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von Hamorá-Studio sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden (in Text- oder Schriftform, auch per E-Mail) und unsere Auftragsbestätigung bzw. mit Aufnahme der Leistung zustande.

§ 4 Laufzeit, Verlängerung & Kündigung

(1) Das Kennenlern-Paket wird für eine feste Laufzeit von drei (3) Monaten ab vereinbartem Kampagnenstart geschlossen.

(2) Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens zwei (2) Wochen vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert es sich automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate (Verlängerung) zu den vereinbarten Konditionen. Für die Verlängerung besteht keine erneute Leistungsgarantie (§ 8 Abs. 9).

(3) Das Jahres-/Upgrade-Paket wird für eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(5) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 5 Werbebudget

(1) Das für die Anzeigenschaltung auf Drittplattformen (z. B. Meta) erforderliche Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von Hamorá-Studio.

(2) Das Werbebudget wird, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden unmittelbar getragen bzw. fließt unmittelbar in die Anzeigenschaltung. Es dient nicht der Vergütung von Hamorá-Studio.

(3) Das Werbebudget ist von einer etwaigen Rückerstattung nach § 8 ausdrücklich ausgenommen.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass über den gesamten Kampagnenzeitraum ein mit Hamorá-Studio abgestimmtes, angemessenes Werbebudget zur Verfügung steht.

§ 6 Vergütung & Zahlung

(1) Die Höhe der Vergütung (Honorar) richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Honorar ist, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Beim Jahres-/Upgrade-Paket kann eine Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit vereinbart werden.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Hamorá-Studio berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen und die Leistung nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Hamorá-Studio rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Freigaben und Zugänge zur Verfügung (z. B. Projektdaten, Grundrisse, Bildmaterial, Plattform-Zugänge, Stellenbeschreibungen).

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt für zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die von Hamorá-Studio übermittelten Kaufinteressenten und Bewerber zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei (2) Werktagen, zu bearbeiten und nachzuverfolgen (Kontaktaufnahme, Besichtigungs- bzw. Gesprächstermine).

(4) Der Kunde verantwortet die marktgerechte und verkäufliche Ausgestaltung seines Angebots, insbesondere eine realistische Preisgestaltung der Einheiten.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehende Mehraufwände oder Nachteile gehen zu Lasten des Kunden. Die Auswirkungen auf die Leistungsgarantie regelt § 8.

§ 8 Leistungsgarantie (Kennenlern-Paket)

(1) Garantieversprechen. Für das Kennenlern-Paket übernimmt Hamorá-Studio nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine Leistungsgarantie.

(2) Garantiezeitraum. Der Garantiezeitraum umfasst die vereinbarte Kampagnenlaufzeit des Kennenlern-Pakets (in der Regel drei Monate) zuzüglich einer Karenz- und Nachfassfrist von bis zu drei (3) Monaten nach Ende der Kampagnenlaufzeit.

(3) Qualifizierter Kaufinteressent. Ein qualifizierter Kaufinteressent ist eine über die von Hamorá-Studio betreuten Maßnahmen generierte Person, die vollständige Kontaktdaten sowie ein ausdrücklich erklärtes Kaufinteresse an einer Einheit des Projekts des Kunden übermittelt hat.

(4) Garantieerfüllung. Die Garantie gilt als erfüllt, wenn im Garantiezeitraum mindestens fünf (5) qualifizierte Kaufinteressenten oder mindestens ein (1) tatsächlicher Erwerb (notariell beurkundeter Kaufvertrag über eine Einheit des Projekts) zustande kommt. Die Erfüllung einer der beiden Bedingungen genügt; ein Rückerstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

(5) Karenz- und Nachfassfrist. Kaufinteressenten und Erwerbe zählen auch dann zum Garantieergebnis, wenn der Erstkontakt während der Kampagnenlaufzeit erfolgte, das Kaufinteresse bzw. der Abschluss jedoch erst innerhalb der Karenzfrist (bis zu drei Monate nach Kampagnenende) zustande kommt oder nachgewiesen wird. Hamorá-Studio und der Kunde fassen in dieser Zeit gemeinsam nach.

(6) Rechtsfolge. Wird das Garantieergebnis nach Ablauf des Garantiezeitraums nicht erreicht, erstattet Hamorá-Studio dem Kunden das für das Kennenlern-Paket gezahlte Honorar zurück. Von der Rückerstattung ausgenommen ist das Werbebudget (§ 5), da dieses unmittelbar in die Anzeigenschaltung bei Drittplattformen geflossen ist und nicht der Vergütung von Hamorá-Studio dient. Weitergehende Ansprüche des Kunden (insb. Schadensersatz) sind ausgeschlossen.

(7) Voraussetzungen. Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 7 erfüllt, insbesondere: rechtzeitige Bereitstellung von Unterlagen, Freigaben und Zugängen; Bereitstellung eines abgestimmten, angemessenen Werbebudgets über den gesamten Kampagnenzeitraum; marktgerechte und verkäufliche Ausgestaltung des Angebots (insb. realistische Preisgestaltung); sowie die zeitnahe Bearbeitung und Nachverfolgung der übermittelten Kaufinteressenten.

(8) Ausschluss. Der Garantieanspruch entfällt, wenn das Nichterreichen des Garantieergebnisses überwiegend auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei Verletzung der Mitwirkungspflichten, bei eigenmächtiger Änderung, Pausierung oder Beendigung der Kampagne, bei nicht marktgerechter Preisgestaltung, bei fehlenden oder verspäteten Freigaben, bei unzureichendem Werbebudget oder bei unterlassener bzw. verspäteter Nachverfolgung der Kaufinteressenten. Ebenso entfällt die Garantie bei höherer Gewalt sowie bei von Hamorá-Studio nicht zu vertretenden Einschränkungen der Werbeplattformen (z. B. Konto- oder Anzeigensperren, Ablehnung von Anzeigen).

(9) Geltungsbereich. Die Leistungsgarantie gilt ausschließlich für das Kennenlern-Paket. Für die Verlängerung sowie das Jahres-/Upgrade-Paket besteht keine erneute Leistungsgarantie; die Fortsetzung erfolgt auf Basis der im Kennenlernzeitraum nachgewiesenen Ergebnisse.

(10) Geltendmachung. Einen etwaigen Rückerstattungsanspruch hat der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf des Garantiezeitraums in Textform geltend zu machen und die Nichterfüllung nachvollziehbar darzulegen. Die Auswertung der generierten Kaufinteressenten und Abschlüsse stimmen die Parteien einvernehmlich anhand der dokumentierten Daten (Lead-Tracking) ab.

§ 9 Werbeplattformen Dritter

(1) Die Schaltung von Anzeigen erfolgt über Plattformen Dritter (z. B. Meta Platforms). Auf deren Algorithmen, Reichweiten, Auslieferung, Preise, Richtlinien sowie auf etwaige Konto- oder Anzeigensperren hat Hamorá-Studio keinen Einfluss.

(2) Eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Einblendungen, Klicks oder Anfragen wird, vorbehaltlich § 8, nicht geschuldet.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) An den von Hamorá-Studio erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Creatives, Visualisierungen, Funnel-/Projektseite, Texte) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei Hamorá-Studio.

(3) Hamorá-Studio ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen in anonymisierter bzw., nach Abstimmung, nicht anonymisierter Form als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem in Textform widersprechen.

(4) Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (z. B. Bilder, Logos, Pläne, Texte) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Rechte vorliegen, und stellt Hamorá-Studio insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 12 Haftung

(1) Hamorá-Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hamorá-Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Hamorá-Studio nicht für entgangenen Gewinn, ausbleibende Verkäufe oder Einstellungen, mittelbare Schäden oder Schäden, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Hamorá-Studio beruhen (z. B. Verhalten von Werbeplattformen, Marktentwicklung, Verhalten des Kunden).

(4) Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist je Schadensfall der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt, höchstens jedoch auf das innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlte Honorar.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend ist oder eine Garantie übernommen wurde.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

(2) Soweit Hamorá-Studio im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Lead-Daten), schließen die Parteien bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Hamorá-Studio.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026 · NattyRoots UG (haftungsbeschränkt), Hamorá-Studio